Satzung §5 - §8

§ 5 Mitgliederversammlung

 

(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins findet jeweils am 2. Freitag im Dezember eines Geschäftsjahres statt. Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über:

 

 

a) die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,

b) die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern,

c) dem Ausschuß eines Mitgliedes

d) die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Vereinsvermögens.

 

 

2) Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen einberufen werden, wenn mindestens 5 Mitglieder dieses verlangen. Wird dem Verlangen durch den Vorstand nicht entsprochen, so können diese Mitglieder selber die Mitgliederversammlung einberufen.

 

 

3) Bei der Beschlußfassung in den Mitgliederversammlungen entscheidet, soweit nicht die Satzung etwas Abweichendes bestimmt, die Mehrheit der erschienen Mitglieder.

 

§ 6 Auflösung des Vereins

 

 

(1) Die Auflösung des Vereins bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder.

 

 

(2) Die Auseinandersetzung nach Auflösung des Vereins soll unter Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für die Liquidation eines rechtsfähigen Vereins erfolgen.

 

 

§ 7 Beitrag / Strafgelder

 

(1) Der "Monatliche Beitrag" liegt bei 10,- €.

(2) Bei "Unentschuldigtem Fehlen" wird ein Strafgeld von 20,- € fällig.

(3) Bei "Entschuldigtem Fehlen" wird ein Strafgeld von 5,- € fällig.

(4) Für das "verspätete Erscheinen" wird ein Strafgeld von 6,- € fällig.

(5) Bei "Erscheinen ohne Trikot" wird ein Strafgeld von 15,- € fällig.

(6) Der Beitrag muß bis zum nächsten Stammtisch beglichen werden, andernfalls wird ein Strafgeld von 6,- € fällig.

(7) Bei "Beschäftigungen außerhalb der Stammtischrunde" wird ein Strafgeld von 3,- € je angefangene 5 Minuten fällig.

(8) Bei "Stehenlassen eines gefüllten Bierglases" wird ein Strafgeld von 3,- € fällig.

(9) Bei Benutzung des Handy wird ein Strafgeld von 4,- € fällig. (auf Antrag allerdings möglich)

(10) Bei vorzeitigem Verlassen des Stammtisches ohne Genehmigung wir ein Strafgeld von 7,50 € fällig.

(11) Der Poolboy stellt den Reinigungsplan auf (2 Personen pro Woche). Bei Nichtbeachtung des Reinigungsplanes wird ein Strafgeld von 10,- € pro Person fällig.

 

§ 8 Pflichten eines Mitgliedes

 

(1) Wer in die Karnevals-Gesellschaft-Holtwick (Ka-Ge-Ho) eintritt, wird vom Stammtisch ausgeschlossen.

 

(2) Bei freiwilligem Austritt muß ein Ausstand von 50 Liter Bier erfolgen.

 

(3) Der Beitrag und Auslagen werden am Abend vom Kassierer eingesammelt.

 

Internet:

 

Info@desperados12.de

www.desperados12.de

 

Mitglieder:

 

Benning, Thomas

Gottheil, Dirk

Gottheil, Udo

Niehoff, Jochen

Pliete, Marius

Schulenkorf, Patrick

Stockmann, Fabian

Sundrum, Jörg

Tenberge, Philipp

Terwey, Christoph

Vörding, Thomas

Vollmer, Hendrik

 

Volksbank Holtwick:

 

Sparbuch : (BLZ 428 613 87) 750 596 840

Giro-Konto: (BLZ 428 613 87) 750 596 800

 

09. Dezember 2005